Interessenkonflikt-Policy

Als Finanzdienstleister ist die Taunus Capital Management AG verpflichtet, mögliche und tatsächliche Interessenkonflikte zu erkennen und diese mit geeigneten Vorkehrungen zu vermeiden und durch Maßnahmen und Regeln entgegen zu wirken. Es ist ein Grundsatz des Instituts, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, mit denen die betreffenden Konflikte identifiziert und gehandhabt werden können. Ziel des Interessenkonfliktmanagements ist es, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und Vorkehrungen einzurichten, die es der Gesellschaft erlauben, diese Interessenkonflikte und den damit in Zusammenhang stehenden Vorfällen und Tätigkeiten zu überwachen und, falls geboten, zu unterbinden.

Nachfolgend wird die Vorgehensweise des Instituts beschrieben, um gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 WpHG Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden oder zu regeln.

Begriffsdefinitionen

Kunde

Ein Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die mit der Taunus Capital Management AG ein Wertpapiergeschäft tätigt.

Mitarbeiter

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend sind alle natürlichen Personen, die über einen Anstellungsvertrag oder einen Dienstvertrag für die Taunus Capital Management AG tätig sind, Mitarbeiter. In diesem Sinne zählen die Mitglieder des Vorstands ebenfalls zu den Mitarbeitern.

Prinzipien des Interessenkonfliktmanagements

Das berechtigte Interesse von Kunden in Belangen, die im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften stehen, genießt den höchsten Schutz und ist bei allen Entscheidungen vorrangig, also vor anderen Interessen, zu berücksichtigen, soweit die berechtigten Interessen der Taunus Capital Management AG nicht berührt werden. Die Wahrung der eigenen Interessen geht für die Gesellschaft vor die Interessen der Mitarbeiter, sofern es sich um Interessen handelt, die im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften stehen. Fälle von Interessenkonflikten werden dokumentiert. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand über die Überwachung und die Behandlung von Interessenkonflikten unterrichtet.

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Für das Interessenkonfliktmanagement, seine Ausführung und Überwachung, sowie für die Unterrichtung des Aufsichtsrats ist der Vorstand verantwortlich und zuständig.

Abläufe des Interessenkonfliktmanagements

Identifikation

Mögliche Interessenkonflikte werden regelmäßig identifiziert. Nach der initialen Identifikation, die mit Wirksamwerden des Interessenkonfliktmanagements vorgenommen wird, soll mindestens einmal pro Geschäftsjahr ein Review der identifizierten Interessenkonflikte, der Vorkehrungen zur Verhinderung und die Maßnahmen zum Umgang mit den Interessenkonflikten erfolgen. Das Review soll auch neue Interessenkonflikte versuchen zu erkennen. Darüber hinaus werden Interessenkonflikte identifiziert sowie Vorkehrungen getroffen und Maßnahmen vorgenommen, sobald der Verdacht auf einen neuen möglichen Interessenkonflikt aufkommt und dieser sich nach Prüfung bestätigt.

Überwachung

Alle Fälle von Interessenkonflikten, die nicht durch die getroffenen Vorkehrungen verhindert werden konnten, werden überwacht. Die Überwachung umfasst die Erfassung des Falls bei Bekanntwerden und die Nachbetrachtung nach Abschluss des Falls. Die Nachbetrachtung befasst sich insbesondere mit der Ermittlung von Geschädigten und der Bewertung des eingetretenen Schadens. Die Mitarbeiter werden verpflichtet, Fälle von Interessenkonflikten, in denen sie als Person involviert sind, selbsttätig der Taunus Capital Management AG zu melden.

Offenlegung

Alle Interessenkonflikte zwischen der Taunus Capital Management AG oder seinen Mitarbeitern und den Kunden der Taunus Capital Management AG werden, sofern diese durch Vorkehrungen oder Maßnahmen nicht abgewendet werden können, dem Kunden vor Abschluss eines Geschäfts vorgelegt.
In Art. 34 Abs. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 wird betont, dass die Unterrichtung der Kunden über Interessenkonflikte nur als Ultima Ratio angewandt werden darf, wenn die wirksamen organisatorischen und administrativen Vorkehrungen, die sie zur Verhinderung oder Bewältigung ihrer Interessenkonflikte getroffen haben, nicht ausreichen, um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Interessen des Kunden nicht geschädigt werden.

Information des Vorstands

Der Vorstand ist seitens der Mitarbeiter über mögliche Interessenskonflikte zu informieren.

Interne Revision

Die Eignung des Interessenkonfliktmanagements sowie seine Einhaltung sind Gegenstand der Prüfungstätigkeit der internen Revision.

Bericht des Vorstand

Mindestens einmal pro Geschäftsjahr erstellt der Vorstand einen Bericht zur Überprüfung der Grundsätze zu Interessenkonflikten und tatsächlich aufgezeichneten Fällen von Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte
Für Anlageberater und Vermögensverwalter typische Interessenkonflikte treten bei der Taunus Capital Management AG nicht auf, da sie keinerlei Beratung anbietet, keine fremden Gelder oder Vermögenswerte verwaltet, keine Analysen oder Empfehlungen abgibt und keine Provisionen oder Zuwendungen erhält. Die Taunus Capital Management AG vertreibt keine eigenen Produkte. Die Mitarbeiter erhalten Anreize durch ein variables Gehalt, das ausschließlich von der Gewinnsituation der Gesellschaft abhängt. Mögliche Interessenkonflikte zwischen der Taunus Capital Management AG und ihren Kunden können bei der Gestaltung von Angebotspreisen bestehen.

Grundsätzlich stehen bei jedem bilateralen Geschäft die Interessen der beteiligten Parteien in Konflikt hinsichtlich des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung. Insofern muss die Gestaltung von Angebotspreisen auf die Ausgeglichenheit der Interessen abzielen. Die Taunus Capital Management AG gestaltet die Preise für ihre öffentlichen Kaufangebote nach einer festgelegten Bewertungsmethode, die ausgehend vom vermuteten Wert des gegenständlichen Finanzinstruments einen Preis ermittelt, der für ihre Kunden attraktiv sein kann. Dabei kann es auch bei größter Sorgfalt dazu kommen, dass Kunden oder potentielle Kunden, den angebotenen Preis für unangemessen niedrig erachten. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Der Kunde vermutet einen höheren Wert des Finanzinstruments.
  • Der Kunde befindet sich einer persönlichen Situation, in der es bevorzugt nicht zu verkaufen, oder wenn, dann nur mit hohen Gewinnen.
  • Es gab in der Vergangenheit die Möglichkeit für den Kunden, zu höheren Preisen zu veräußern.

Der vermutete des Wert eines Finanzinstruments hängt vom Bewertungsmodell ab, von der persönlichen Risikobereitschaft und Renditeerwartung, von der persönlichen Informationslage sowie von weiteren subjektiven Kriterien, die sich in der Regel bei einem privaten Anleger stark von denen eines Wertpapierunternehmens unterscheiden.

Die individuelle Situation des Kunden spielt bei der Bereitschaft, Finanzinstrumente zu einem bestimmten Preis zu veräußern eine entscheidende Rolle. Die Kaufangebote der Taunus Capital Management AG richten sich an alle Inhaber der gegenständlichen Finanzinstrumente und können so der individuellen Situation des einzelnen Kunden keine Rechnung tragen.

Preise von Finanzinstrumenten unterliegen typischerweise einer zeitlichen Entwicklung. Es ist nicht möglich von einem historischen Preis auf den zukünftigen Verlauf von erzielbaren Preisen zu extrapolieren. Insbesondere ehemalige Börsenkurse besitzen nach dem Wegfall der Börsennotierung nur noch geringe Aussagekraft. Allein der Wegfall der Handelbarkeit an einem geregelten oder organisierten Markt bedeutet in der Regel, dass eine Veräußerung des Finanzinstruments nur mit entsprechenden Abschlägen auf dem Preis möglich ist.

Die Kaufangebote der Taunus Capital Management AG sind ausdrücklich freiwillig in der Annahme durch den Kunden. Da der Preis vorab bekannt ist, müssen mögliche Kunden, die zum angebotenen Preis nicht verkaufen möchten, auf die Kaufangebote nicht eingehen.
Das Bewertungsmodell wird regelmäßig und anlassbezogen geprüft und, sofern erforderlich, aktualisiert.